Beliebt bei Existenzgründern: Eine Limited gründen
Viele Menschen träumen von der Gründung einer eigenen Firma. Wer das Risiko der beruflichen Selbstständigkeit minimieren möchte, sollte eine Rechtsform mit beschränkter Haftung wählen, z. B. eine Limited.
Wer eine eigene Firma gründen möchte, muss viele Entscheidungen treffen, denn neben einer lukrativen Geschäftsidee ist vor allem deren Umsetzung maßgeblich für den zukünftigen Erfolg des Unternehmens verantwortlich. Ein wichtiger Aspekt ist die Wahl der geeigneten Rechtsform. Ein wesentlicher Unterschied zwischen den möglichen Rechtsformen besteht in Bezug auf die Haftung. Wer eine Personengesellschaft gründet, haftet auch mit seinem Privatvermögen, wenn er in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Im Fall, dass das Unternehmen Insolvenz anmelden muss, wird demzufolge das gesamte Vermögen des Firmeninhabers dazu eingesetzt, die durch die Firmentätigkeit entstandenen finanziellen Verpflichtungen zu begleichen. Das betrifft auch private Immobilien und Wertgegenstände.
Um diesem Risiko auszuweichen, möchten viele Existenzgründer eine Rechtsform wählen, die diesen Fall ausschließt, z. B. eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Wenn eine Firma dieser Rechtsform Insolvenz anmeldet, wird lediglich das Betriebsvermögen zur Schuldentilgung verwendet. Dies sind z. B. Maschinen und betriebliche Immobilien. Für die Gründung einer solchen Gesellschaft muss der Unternehmer jedoch Stammkapital vom mindestens 25.000 EUR vorlegen. Eine Alternative ist die Gründung einer Limited. Dies ist eine englische Unternehmensform, die private Haftung ausschließt und bereits mit dem Stammkapital von einem britischen Pfund gegründet werden kann.
Die Eintragung und Führung einer Limited erfolgt zwar im Ausland, es gibt jedoch zahlreiche Agenturen, die sich darauf spezialisiert haben, Existenzgründer bei der Erledigung der Formalitäten zu unterstützen. Die Rechtsform Limited bietet den weiteren Vorteil, dass sie in nur wenigen Tagen gegründet wird. Die Gründung einer ähnlichen Gesellschaft im Heimatland kann dagegen mehrere Monate beanspruchen. Ein weiterer Vorteil ist, dass auch derjenige eine Firma mit der Rechtsform Limited eröffnen kann, wenn er bereits eine geschäftliche Insolvenz hinter sich hat. Aufgrund dieser Vorteile entscheiden sich zahlreiche Unternehmensgründer für eine Limited, auch wenn die grenzübergreifende Verwaltung Schwierigkeiten mit sich bringen kann.