Infos zur gesetzlichen Berufskraftfahrer-Weiterbildung
Weiterbildungen sind mittlerweile in allen Berufsgruppen notwendig, für Berufskraftfahrer sind diese sogar vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Man sollte sich daher rechtzeitig darüber informieren.
In jedem Beruf ist es heutzutage wichtig, seine Kenntnisse von Zeit zu Zeit aufzufrischen oder durch Weiterbildungen zusätzliche Qualifikationen zu erlangen. Wer diesen Aufwand nicht betreibt, riskiert dadurch auf dem Arbeitsmarkt seine Konkurrenzfähigkeit zu verlieren. Das gilt natürlich auch für Berufskraftfahrer. Weiterbildung sollte daher auch für diese Berufsgruppe ein Thema sein, zumal diese hier z.T. sogar zwingend vorgeschrieben ist. Im Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz steht, dass alle Berufskraftfahrer ab dem 10.September 2009 eine regelmäßige Weiterbildung von fünfunddreißig Stunden innerhalb von einer Zeit fünf Jahren zu absolvieren haben, um weiterhin einsatzfähig bleiben zu können. Wer diese Weiterbildung mit Erfolg absolviert hat, dem wird nach Vorlage des Weiterbildungsnachweises die Weiterqualifizierung in den Führerschein eingetragen. Kraftfahrer, die sowohl als Lkw- wie als Busfahrer tätig sind, müssen in diesem Zeitraum ebenfalls nur eine 35-stündige Weiterbildung besuchen. Hier müssen dann allerdings die beiden Themengebiete Lkw und Bus jeweils entsprechend behandelt werden und anschließend in der Weiterbildungsbescheinigung vermerkt werden.
Die Weiterbildungslehrgänge dürfen dabei nur von qualifizierten Ausbildungsstätten durchgeführt werden. Dies sind z.B. Fahrschulen, Ausbildungsbetriebe und spezielle Umschulungseinrichtungen für die Ausbildungsberufe des Berufskraftfahrers und der Fachkraft im Fahrbetrieb. Außerdem können sich Schulungsveranstalter als staatliche Ausbildungsstätte anerkennen lassen. Den Unternehmen und Fahrern wird geraten, sich im Rahmen der Weiterbildungen umfassend von den Ausbildungsstätten beraten lassen und wenn möglich ein individuell angepasstes Schulungskonzept aufstellen zu lassen.
Unternehmen, die im Güterkraft- oder Werkverkehr tätig sind, haben die Möglichkeit eventuelle Zuschüsse für die Kosten der nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz vorgeschriebenen Lehrgänge beim zuständigen Bundesamt beantragen.